Familienrecht in Duisburg
Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht: Ich setze auf faire Lösungen – und vertrete Sie vor dem Familiengericht in Duisburg.
Familiäre Konflikte sind emotional belastend und verlangen neben juristischer Kompetenz auch Einfühlungsvermögen. Ich begleite Sie zuverlässig bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten und setze mich für faire, tragfähige Lösungen ein.
Mein Ziel ist es, Konflikte möglichst außergerichtlich beizulegen. Gelingt das nicht, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich auch vor dem Familiengericht.
Womit ich Sie im Familienrecht unterstütze
- Scheidung
- Trennungsvereinbarungen
- Eheverträge
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Umgang mit dem Jugendamt
- Gewaltschutzverfahren
Familiengericht Duisburg und Düsseldorfer Tabelle
Familiensachen für das Duisburger Stadtgebiet werden vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts Duisburg verhandelt; über Beschwerden entscheidet je nach Fall unter anderem das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Beim Unterhalt arbeiten die Gerichte in Nordrhein-Westfalen mit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen Düsseldorfer Tabelle. Ich berechne Ihren Anspruch beziehungsweise Ihre Verpflichtung auf dieser Grundlage und prüfe, ob eine bestehende Regelung noch angemessen ist.
Bundesweit für Sie tätig: Meine Kanzlei sitzt in Duisburg – meine Tätigkeit ist darauf jedoch nicht beschränkt. Ich vertrete und berate Sie bundesweit, unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Ort des Verfahrens.
Häufige Fragen
Familienrecht – kurz beantwortet
Muss ich vor der Scheidung ein Trennungsjahr einhalten?
In aller Regel ja: Das Gesetz vermutet das Scheitern der Ehe, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben (§ 1566 BGB). Getrenntleben ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Nur in Härtefällen ist eine Scheidung vorher möglich.
Brauchen wir beide einen eigenen Anwalt?
Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Sind sich beide Seiten in allen Punkten einig, genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere dem Antrag zustimmt. Ich kann dabei allerdings immer nur die Interessen einer Seite vertreten.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, das Alter des Kindes und die Zahl der Unterhaltsberechtigten nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle wird regelmäßig angepasst. Eine belastbare Aussage ist erst nach Prüfung der konkreten Einkommensunterlagen möglich.
Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht nach der Trennung?
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Trennung grundsätzlich bestehen. Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung – etwa Schulwahl oder Umzug – müssen weiterhin gemeinsam getroffen werden. Kommt keine Einigung zustande, kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen.
Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für eine belastbare Einschätzung ist die Prüfung Ihrer Unterlagen erforderlich.
Weitere Rechtsgebiete
Worin ich Sie außerdem unterstütze
Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder offene Lohnforderungen – ich vertrete Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Duisburg.
Mehr erfahrenStrafrecht
Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft Duisburg und Gericht.
Mehr erfahrenVerkehrsrecht
Nach einem Unfall übernehme ich die Kommunikation mit Versicherungen und Gegenseite – ebenso bei Bußgeld, Fahrverbot und Führerscheinentzug.
Mehr erfahrenMigrationsrecht
Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Familiennachzug oder Blaue Karte EU – von der Antragstellung bis zum gerichtlichen Verfahren.
Mehr erfahrenVerwaltungsrecht
Behördliche Entscheidungen haben oft erhebliche Folgen. Ich setze Ihre Rechte gegenüber der Stadt Duisburg und anderen Behörden durch.
Mehr erfahrenWeitere Rechtsgebiete
Nicht jedes Anliegen lässt sich eindeutig zuordnen. Sprechen Sie mich an – im Gespräch klären wir, wie ich Sie unterstützen kann.
Mehr erfahrenKontakt
Sprechen wir über Ihr Anliegen
Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder über die Terminvereinbarung. Meine Kanzlei liegt an der Oststraße im Duisburger Dellviertel.
- Telefon
- 0203 / 31773100
- Mobil
- 0176 / 24320392
- info@anwaltskanzlei-celik.de
- Anschrift
-
Oststraße 173
47057 Duisburg
Öffnungszeiten
| Montag bis Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
|---|---|
| Freitag | 09:00 – 16:00 Uhr |
Termine vergebe ich montag bis donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr .