Migrationsrecht und Aufenthaltsrecht in Duisburg
Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Familiennachzug oder Blaue Karte EU – von der Antragstellung bis zum gerichtlichen Verfahren.
Das Aufenthaltsrecht ist komplex und unterliegt ständigen gesetzlichen Änderungen. Ich begleite Privatpersonen, Familien und Unternehmen bei allen Fragen des Migrationsrechts und vertrete Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden.
Dabei begleite ich Sie während des gesamten Verfahrens – von der Antragstellung über das Widerspruchs- oder Remonstrationsverfahren bis hin zum gerichtlichen Verfahren.
Womit ich Sie im Migrationsrecht unterstütze
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
- Visumverfahren
- Familiennachzug
- Aufenthalt zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit
- Blaue Karte EU
- Duldung
- Verpflichtungserklärung
- Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde
- Widerspruchs- und Klageverfahren
Ausländerbehörde Duisburg und Verwaltungsgericht Düsseldorf
Zuständig für aufenthaltsrechtliche Anträge im Stadtgebiet ist die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg. Wird ein Antrag abgelehnt, kann der Rechtsweg je nach Fall zum Verwaltungsgericht Düsseldorf führen, das für den Bezirk Duisburg zuständig ist; in weiteren Instanzen kann unter anderem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden.
Duisburg ist eine Stadt mit ausgeprägter Einwanderungsgeschichte. Ich kenne die Abläufe vor Ort und lege besonderen Wert darauf, Verfahren verständlich zu erklären – auch dann, wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist.
Bundesweit für Sie tätig: Meine Kanzlei sitzt in Duisburg – meine Tätigkeit ist darauf jedoch nicht beschränkt. Ich vertrete und berate Sie bundesweit, unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Ort des Verfahrens.
Häufige Fragen
Migrationsrecht – kurz beantwortet
Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab – wann muss ich die Verlängerung beantragen?
Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf, idealerweise mehrere Wochen vorher. Ein vor Ablauf gestellter Antrag löst in der Regel eine Fiktionswirkung aus, sodass Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt gilt (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert den Verlust dieses Schutzes.
Nach wie vielen Jahren kann ich mich einbürgern lassen?
Die Einbürgerung setzt in der Regel einen mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt sowie unter anderem gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse und Straffreiheit voraus. Die Fristen und Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert. Ich prüfe für Sie, welche Fassung auf Ihren Fall anzuwenden ist und ob die Voraussetzungen vorliegen.
Mein Visumantrag wurde von der Botschaft abgelehnt. Was kann ich tun?
Gegen eine Ablehnung können Sie Remonstration einlegen, also eine erneute Prüfung durch die Auslandsvertretung beantragen. Alternativ oder anschließend kommt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Betracht. Beide Wege sind fristgebunden – lassen Sie den Ablehnungsbescheid zeitnah prüfen.
Kann ich meine Familie nachholen?
Der Familiennachzug zu Ehegatten und minderjährigen Kindern ist grundsätzlich möglich, hängt aber von Ihrem Aufenthaltstitel, ausreichendem Wohnraum, der Sicherung des Lebensunterhalts und regelmäßig von einfachen Deutschkenntnissen des nachziehenden Ehegatten ab. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Fallgruppe erheblich.
Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für eine belastbare Einschätzung ist die Prüfung Ihrer Unterlagen erforderlich.
Weitere Rechtsgebiete
Worin ich Sie außerdem unterstütze
Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder offene Lohnforderungen – ich vertrete Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Duisburg.
Mehr erfahrenStrafrecht
Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft Duisburg und Gericht.
Mehr erfahrenFamilienrecht
Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht: Ich setze auf faire Lösungen – und vertrete Sie vor dem Familiengericht in Duisburg.
Mehr erfahrenVerkehrsrecht
Nach einem Unfall übernehme ich die Kommunikation mit Versicherungen und Gegenseite – ebenso bei Bußgeld, Fahrverbot und Führerscheinentzug.
Mehr erfahrenVerwaltungsrecht
Behördliche Entscheidungen haben oft erhebliche Folgen. Ich setze Ihre Rechte gegenüber der Stadt Duisburg und anderen Behörden durch.
Mehr erfahrenWeitere Rechtsgebiete
Nicht jedes Anliegen lässt sich eindeutig zuordnen. Sprechen Sie mich an – im Gespräch klären wir, wie ich Sie unterstützen kann.
Mehr erfahrenKontakt
Sprechen wir über Ihr Anliegen
Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder über die Terminvereinbarung. Meine Kanzlei liegt an der Oststraße im Duisburger Dellviertel.
- Telefon
- 0203 / 31773100
- Mobil
- 0176 / 24320392
- info@anwaltskanzlei-celik.de
- Anschrift
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Oststraße 173
47057 Duisburg
Öffnungszeiten
| Montag bis Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
|---|---|
| Freitag | 09:00 – 16:00 Uhr |
Termine vergebe ich montag bis donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr .