Verwaltungsrecht in Duisburg

Behördliche Entscheidungen haben oft erhebliche Folgen. Ich setze Ihre Rechte gegenüber der Stadt Duisburg und anderen Behörden durch.

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Behördliche Entscheidungen haben oft erhebliche Auswirkungen auf das private oder berufliche Leben – von der Gewerbeuntersagung bis zum Gebührenbescheid. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber Behörden durchzusetzen und rechtswidrige Entscheidungen überprüfen zu lassen.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung vermeidet häufig langwierige Verfahren und verbessert Ihre Erfolgsaussichten spürbar.

Womit ich Sie im Verwaltungsrecht unterstütze

  • Widerspruchsverfahren
  • Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten
  • Gewerberecht
  • Ordnungsrecht
  • Aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren
  • Behördenkommunikation
  • Gebührenbescheide
  • Verwaltungsakte
  • Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren
  • Kommunalrecht

Besonderheit in Nordrhein-Westfalen: oft kein Widerspruchsverfahren

In Nordrhein-Westfalen ist das Widerspruchsverfahren in weiten Teilen abgeschafft. In vielen Bereichen führt der Rechtsweg deshalb nicht über einen Widerspruch, sondern unmittelbar über die Klage – wer stattdessen Widerspruch einlegt, kann die Klagefrist versäumen. Ich prüfe für Sie, welcher Rechtsbehelf in Ihrem Fall der richtige ist.

Für Verwaltungsstreitsachen aus Duisburg ist in vielen Fällen das Verwaltungsgericht Düsseldorf zuständig; in weiteren Instanzen kann unter anderem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. Häufige Gegenseite ist die Stadt Duisburg als Ordnungs-, Gewerbe- oder Bauaufsichtsbehörde.

Bundesweit für Sie tätig: Meine Kanzlei sitzt in Duisburg – meine Tätigkeit ist darauf jedoch nicht beschränkt. Ich vertrete und berate Sie bundesweit, unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Ort des Verfahrens.

Häufige Fragen

Verwaltungsrecht – kurz beantwortet

Welche Frist habe ich gegen einen Bescheid?

Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Enthält der Bescheid keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sie sich auf ein Jahr. Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids – und legen Sie den Bescheid zeitnah vor.

Muss ich einen Bescheid befolgen, während ich dagegen vorgehe?

Widerspruch und Klage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Bei bestimmten Bescheiden – etwa im Ordnungsrecht oder bei angeordneter sofortiger Vollziehung – entfällt sie jedoch. Dann ist zusätzlich ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht erforderlich, um die Vollstreckung zu stoppen.

Lohnt sich das Vorgehen gegen eine Behörde überhaupt?

Behördliche Bescheide sind keineswegs immer rechtmäßig – Ermessensfehler, unzureichende Sachverhaltsermittlung und Begründungsmängel sind häufig. Ob ein Vorgehen im konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat, sage ich Ihnen nach Prüfung der Akte offen, auch wenn die Einschätzung ungünstig ausfällt.

Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für eine belastbare Einschätzung ist die Prüfung Ihrer Unterlagen erforderlich.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder über die Terminvereinbarung. Meine Kanzlei liegt an der Oststraße im Duisburger Dellviertel.

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Anschrift
Oststraße 173
47057 Duisburg

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Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Termine vergebe ich montag bis donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr .

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