Verkehrsrecht in Duisburg

Nach einem Unfall übernehme ich die Kommunikation mit Versicherungen und Gegenseite – ebenso bei Bußgeld, Fahrverbot und Führerscheinentzug.

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Ob Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren oder Führerscheinentzug – rechtliche Probleme im Straßenverkehr haben oft weitreichende Konsequenzen, beruflich wie privat. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich die Kommunikation mit Versicherungen, Sachverständigen und der Gegenseite, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Womit ich Sie im Verkehrsrecht unterstütze

  • Verkehrsunfälle
  • Schadensersatzansprüche
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfall
  • Fahrzeugschäden
  • Bußgeldverfahren
  • Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrerlaubnisentzug
  • MPU-Angelegenheiten
  • Verkehrsstrafrecht

Bußgeldstelle und Amtsgericht Duisburg

Bußgeldbescheide für Verstöße im Duisburger Stadtgebiet erlässt die Bußgeldstelle der Stadt Duisburg; legen Sie Einspruch ein, gibt die Behörde das Verfahren an das Amtsgericht Duisburg ab. Fragen der Fahrerlaubnis bearbeitet die Führerscheinstelle der Stadt Duisburg.

Duisburg ist mit den Autobahnen A40, A42, A59 und A3 sowie dem starken Schwerlastverkehr rund um den Hafen ein besonders unfallträchtiger Standort. Entsprechend häufig geht es um Haftungsquoten, Sachverständigengutachten und Nutzungsausfall – Punkte, die ich für Sie konsequent durchsetze.

Bundesweit für Sie tätig: Meine Kanzlei sitzt in Duisburg – meine Tätigkeit ist darauf jedoch nicht beschränkt. Ich vertrete und berate Sie bundesweit, unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Ort des Verfahrens.

Häufige Fragen

Verkehrsrecht – kurz beantwortet

Wie lange kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingehen (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Die Frist ist knapp – handeln Sie deshalb sofort nach Erhalt.

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei voller Haftung der Gegenseite gehören die Kosten des von Ihnen beauftragten Anwalts zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Sie haben dabei die freie Anwaltswahl und müssen sich nicht auf die Abwicklung durch die gegnerische Versicherung verlassen.

Kann ich ein Fahrverbot abwenden?

Das ist im Einzelfall möglich – etwa bei einem Augenblicksversagen, Messfehlern, Zustellungsmängeln oder einer beruflich unzumutbaren Härte. Ob ein solcher Ansatz trägt, lässt sich erst nach Akteneinsicht und Prüfung des Messverfahrens beurteilen. Eine pauschale Zusage ist unseriös.

Soll ich ein eigenes Sachverständigengutachten einholen?

Bei einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Ein Gutachten der gegnerischen Versicherung fällt erfahrungsgemäß häufig niedriger aus.

Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für eine belastbare Einschätzung ist die Prüfung Ihrer Unterlagen erforderlich.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder über die Terminvereinbarung. Meine Kanzlei liegt an der Oststraße im Duisburger Dellviertel.

Telefon
0203 / 31773100
Anschrift
Oststraße 173
47057 Duisburg

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Termine vergebe ich montag bis donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr .

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