Verkehrsrecht in Duisburg
Nach einem Unfall übernehme ich die Kommunikation mit Versicherungen und Gegenseite – ebenso bei Bußgeld, Fahrverbot und Führerscheinentzug.
Ob Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren oder Führerscheinentzug – rechtliche Probleme im Straßenverkehr haben oft weitreichende Konsequenzen, beruflich wie privat. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich die Kommunikation mit Versicherungen, Sachverständigen und der Gegenseite, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Womit ich Sie im Verkehrsrecht unterstütze
- Verkehrsunfälle
- Schadensersatzansprüche
- Schmerzensgeld
- Nutzungsausfall
- Fahrzeugschäden
- Bußgeldverfahren
- Fahrverbot
- Punkte in Flensburg
- Fahrerlaubnisentzug
- MPU-Angelegenheiten
- Verkehrsstrafrecht
Bußgeldstelle und Amtsgericht Duisburg
Bußgeldbescheide für Verstöße im Duisburger Stadtgebiet erlässt die Bußgeldstelle der Stadt Duisburg; legen Sie Einspruch ein, gibt die Behörde das Verfahren an das Amtsgericht Duisburg ab. Fragen der Fahrerlaubnis bearbeitet die Führerscheinstelle der Stadt Duisburg.
Duisburg ist mit den Autobahnen A40, A42, A59 und A3 sowie dem starken Schwerlastverkehr rund um den Hafen ein besonders unfallträchtiger Standort. Entsprechend häufig geht es um Haftungsquoten, Sachverständigengutachten und Nutzungsausfall – Punkte, die ich für Sie konsequent durchsetze.
Bundesweit für Sie tätig: Meine Kanzlei sitzt in Duisburg – meine Tätigkeit ist darauf jedoch nicht beschränkt. Ich vertrete und berate Sie bundesweit, unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Ort des Verfahrens.
Häufige Fragen
Verkehrsrecht – kurz beantwortet
Wie lange kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingehen (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Die Frist ist knapp – handeln Sie deshalb sofort nach Erhalt.
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei voller Haftung der Gegenseite gehören die Kosten des von Ihnen beauftragten Anwalts zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Sie haben dabei die freie Anwaltswahl und müssen sich nicht auf die Abwicklung durch die gegnerische Versicherung verlassen.
Kann ich ein Fahrverbot abwenden?
Das ist im Einzelfall möglich – etwa bei einem Augenblicksversagen, Messfehlern, Zustellungsmängeln oder einer beruflich unzumutbaren Härte. Ob ein solcher Ansatz trägt, lässt sich erst nach Akteneinsicht und Prüfung des Messverfahrens beurteilen. Eine pauschale Zusage ist unseriös.
Soll ich ein eigenes Sachverständigengutachten einholen?
Bei einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Ein Gutachten der gegnerischen Versicherung fällt erfahrungsgemäß häufig niedriger aus.
Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für eine belastbare Einschätzung ist die Prüfung Ihrer Unterlagen erforderlich.
Weitere Rechtsgebiete
Worin ich Sie außerdem unterstütze
Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder offene Lohnforderungen – ich vertrete Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Duisburg.
Mehr erfahrenStrafrecht
Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft Duisburg und Gericht.
Mehr erfahrenFamilienrecht
Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht: Ich setze auf faire Lösungen – und vertrete Sie vor dem Familiengericht in Duisburg.
Mehr erfahrenMigrationsrecht
Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Familiennachzug oder Blaue Karte EU – von der Antragstellung bis zum gerichtlichen Verfahren.
Mehr erfahrenVerwaltungsrecht
Behördliche Entscheidungen haben oft erhebliche Folgen. Ich setze Ihre Rechte gegenüber der Stadt Duisburg und anderen Behörden durch.
Mehr erfahrenWeitere Rechtsgebiete
Nicht jedes Anliegen lässt sich eindeutig zuordnen. Sprechen Sie mich an – im Gespräch klären wir, wie ich Sie unterstützen kann.
Mehr erfahrenKontakt
Sprechen wir über Ihr Anliegen
Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder über die Terminvereinbarung. Meine Kanzlei liegt an der Oststraße im Duisburger Dellviertel.
- Telefon
- 0203 / 31773100
- Mobil
- 0176 / 24320392
- info@anwaltskanzlei-celik.de
- Anschrift
-
Oststraße 173
47057 Duisburg
Öffnungszeiten
| Montag bis Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
|---|---|
| Freitag | 09:00 – 16:00 Uhr |
Termine vergebe ich montag bis donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr .